Plakatwerbung ist eine bewährte und effektive Methode, um Aufmerksamkeit zu erzeugen – sei es für Veranstaltungen, Produkte oder politische Kampagnen. Doch in der Schweiz gibt es strenge Regeln, wo und wie Sie Plakate aufhängen dürfen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bussgelder oder das sofortige Entfernen der Plakate. In diesem Artikel erfahren Sie genau, wo Plakatwerbung erlaubt ist, wo sie verboten ist und wo Sie sogar ohne Genehmigung Plakate aufhängen dürfen.
Wo ist Plakatwerbung in der Schweiz erlaubt?
Offizielle Plakatwände und Litfasssäulen
Viele Städte und Gemeinden stellen spezielle Plakatflächen zur Verfügung. Diese sind meist an stark frequentierten Orten wie Fussgängerzonen oder Bahnhöfen platziert und garantieren eine hohe Sichtbarkeit. Eine Anmeldung oder Gebühr kann erforderlich sein.
Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
Bahnhöfe, Tram- und Bushaltestellen sind hervorragende Werbestandorte. Die Werbeflächen gehören oft Transportunternehmen wie der SBB oder lokalen Verkehrsbetrieben. Hier müssen Sie sich direkt an den Betreiber wenden, um eine Genehmigung zu erhalten. Mehr zur Werbung an Bahnhöfen finden Sie hier.
Fassaden und private Grundstücke
Werbetafeln oder Banner an Gebäuden sind erlaubt, wenn der Eigentümer der Fläche zustimmt. Gerade an stark frequentierten Strassen oder in Gewerbegebieten sind solche Werbeflächen besonders attraktiv.
Innenräume von Geschäften, Restaurants oder Vereinen
Auch wenn es sich nicht direkt um Strassenwerbung handelt: Wer eine bestimmte Zielgruppe erreichen will, kann in Cafés, Geschäften oder Vereinslokalen nachfragen, ob ein Plakat im Schaufenster oder am Schwarzen Brett aufgehängt werden darf.
Mehr zur Richtlinien über Werbung in der Schweiz und der EU finden Sie hier. Die rechtliche Regulierung von Werbung.
Wo darf man Plakate aufhängen, ohne eine Genehmigung einzuholen?
Es gibt einige wenige Orte, an denen Sie ohne vorherige Genehmigung Plakate aufhängen können. Private Grundstücke oder Gebäude mit Zustimmung des Eigentümers sind eine Möglichkeit – wenn Sie beispielsweise Ihr eigenes Schaufenster oder eine private Hauswand für Werbung nutzen möchten, benötigen Sie keine zusätzliche Erlaubnis.
Auch Vereinsheime, Restaurants oder lokale Treffpunkte erlauben häufig das Anbringen von Plakaten, solange sie zur Zielgruppe passen. Universitäten und Schulen bieten oft öffentliche Anschlagbretter für Events oder studentische Initiativen an, wobei es wichtig ist, auf mögliche Regeln für die Platzierung zu achten. Kirchliche Einrichtungen und Gemeindehäuser stellen ebenfalls gelegentlich Plakatflächen für lokale Veranstaltungen oder soziale Initiativen zur Verfügung.
Achtung: Auch wenn an diesen Orten keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sollten Sie immer vorher um Erlaubnis fragen!
Wo ist Plakatwerbung in der Schweiz verboten?
Nicht überall dürfen Sie einfach ein Plakat aufhängen – selbst wenn es nur mit Klebeband befestigt ist. Hier sind die wichtigsten No-Gos:
Öffentliche Strassen und Gehwege
Plakate an Laternenpfählen, Strassenschildern oder Ampeln sind in den meisten Schweizer Städten verboten. Das liegt vor allem daran, dass sie den Verkehr ablenken oder die Sicht behindern können.
Naturschutzgebiete und Wälder
Das Aufhängen von Plakaten in Wäldern, Parks oder Naturschutzgebieten ist streng untersagt. Die Umweltgesetze in der Schweiz sind hier besonders streng.
Denkmäler, historische Gebäude und Altstädte
Viele Städte haben strenge Vorschriften zum Schutz historischer Gebäude. In der Altstadt von Zürich oder Bern dürfen beispielsweise nur spezielle Werbeformen verwendet werden.
Mehr zu effektiven Werbestrategien für Unternehmen finden Sie hier: Effektive Werbung für Unternehmen
Kosten und Genehmigungen für Plakatwerbung in der Schweiz
Die Kosten für Plakatwerbung variieren je nach Stadt, Standort und Anbieter. Offizielle Werbeflächen kosten je nach Grösse und Standort zwischen CHF 50 und CHF 500 pro Woche.
Für das Anbringen von Plakaten ist in den meisten Fällen eine Genehmigung erforderlich. Diese kann direkt bei der Stadtverwaltung oder einem privaten Werbeflächenanbieter beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt meist 1-2 Wochen.
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FAQ – Häufige Fragen zur Plakatwerbung in der Schweiz
Wie lange darf ein Plakat hängen bleiben?
Je nach Genehmigung zwischen 7 Tagen und mehreren Wochen.
Gibt es umweltfreundliche Alternativen zur klassischen Plakatwerbung?
Ja, digitale Werbeflächen oder recycelbare Plakate sind eine gute Option.
Was passiert, wenn Sie ein Plakat illegal aufhängen?
Es kann sofort entfernt werden, zudem drohen Bussgelder bis zu CHF 500.
Gibt es spezielle Regelungen für Wahlplakate?
Ja, oft gelten in Wahlzeiten besondere Vorschriften für politische Werbung.
Kann ich Plakatflächen privat mieten?
Ja, viele Werbeagenturen bieten private Plakatflächen zur Miete an.
Fazit: Plakatwerbung ist effektiv – aber nur mit den richtigen Genehmigungen!
Plakatwerbung kann eine wirkungsvolle Strategie sein, um Ihre Botschaft einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Allerdings sind die Regeln in der Schweiz streng, und nicht überall ist das Plakatieren erlaubt.
Bevor Sie Ihre Werbeplakate drucken und verteilen, stellen Sie sicher, dass Sie die lokalen Regeln kennen und die erforderlichen Genehmigungen einholen – so vermeiden Sie Ärger und gewährleisten, dass Ihre Werbung auch wirklich hängen bleibt!